REACH-Konformität
REACH ist eine europäische Verordnung, die für Stoffe als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen gilt. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft und gilt als Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie wurde unter anderem entwickelt, um Nachhaltigkeit zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationskraft der europäischen Chemieindustrie zu stärken. Ein zentrales Ziel von REACH ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Risiken durch chemische Stoffe.

Digital Magnetics ist sich der Anforderungen von REACH und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten bewusst und verpflichtet sich, sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen gemäß REACH einzuhalten.
Hiermit bestätigen wir, dass unsere gelieferten Produkte den geltenden gesetzlichen Anforderungen der REACH-Verordnung entsprechen.
Auf Grundlage der von unseren Lieferanten bereitgestellten Informationen (insbesondere gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung) bestätigen wir zudem, dass unsere Produkte keine besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC – Substances of Very High Concern) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthalten.
Wir verpflichten uns, die jeweils aktuelle SVHC-Kandidatenliste regelmäßig auf Änderungen und Aktualisierungen zu überprüfen und unsere Kunden entsprechend zu informieren.
Darüber hinaus verpflichten wir uns, sofern erforderlich, jederzeit vollständig im Einklang mit den jeweils geltenden REACH-Vorschriften zu handeln.
Unsere REACH-Konformitätserklärung kann unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:
info@digitalmagnetics.eu
RoHS-Konformität
Digital Magnetics erklärt in eigener Verantwortung, dass die an unsere Kunden gelieferten Produkte den Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2015/863 vom 4. Juni 2015 und der Richtlinie (EU) 2017/2102 vom 15. November 2017 entsprechen. Diese Richtlinien beschränken die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Jede im Produkt enthaltene Komponente bzw. jedes Material enthält die nach RoHS eingeschränkten Stoffe entweder nicht oder – sofern enthalten – ausschließlich innerhalb der zulässigen Grenzwerte. Die EU-RoHS-Richtlinie legt Höchstkonzentrationen für insgesamt 10 beschränkte Stoffe fest. Die ersten sechs Stoffe waren Bestandteil der ursprünglichen RoHS-Richtlinie; vier weitere Stoffe wurden im Rahmen von RoHS 3 ergänzt, das am 22. Juli 2019 in Kraft trat.

Unsere RoHS-Konformitätserklärung kann unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:
info@digitalmagnetics.eu


